Reform des Heizungsgesetzes
Was es für Mieter und Eigentümer bedeutet


65% - Regelung für neue Heizungen gekippt

25.02.2026
Gemäß der Reform des Heizungsgesetzes, so ist in der Presse zu lesen, ist es Immobilienbesitzern künftig wohl doch weiter erlaubt, Öl- und Gasheizungen in ihre Wohnhäuser einzubauen sofern mit mehr grünem Brennstoff geheizt wird. Die pauschale Pflicht dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden sollte, entfällt nach Presseangaben.

Neue Gas- und Ölheizungen müssenn aber ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe wie beispielsweise Biomethan oder mit synthetische Kraftstoffen betrieben werden. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe soll dann kein CO2-Preis fällig werden. Biomethan entsteht für gewöhnlich in Biogasanlagen. Dort wird es aus Raps, Gülle, Stroh und anderem hergestellt.

Der Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen soll 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen und bis 2040 in drei Schritten steige. Noch ist unklar, bis zu welchem Anteil.

Für Mieterinnen und Mieter könnten Mehrkosten entstehen, denn Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. So ist Bio-Öl i bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern für ein Einfamilienhaus pro Monat derzeit wohl 23 Euro teurer. Bei Biogas sind es aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat. Dabei wird von einem durchschnittlichem Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden ausgegangen.

Franktionen verweisen in diesem Zusammenhang aber auch auf eine EU-Richtlinie, nach der ab 2030 strenge Klimaschutz-Vorgaben für alle Neubauten gelten sollen. Kurzum die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Bauherren hätten dann die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse.

Der CDU ging es darum, wieder Technologieoffenheit herzustellen. Klimaschutz, so heißt es von Herrn Spahn (CDU), werde durch eine Grüngas- und Grünöl -Quote sowie durch eine Biotreppe garantiert. Auch wird wohl die Beratungspflicht beim Heizungstausch abgeschafft.

Insofern bleibt abzuwarten, wie lange die von der Union und SPD ausgehandelte Wahlfreiheit greift - womöglich nur für wenige Jahre.

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