Der 
    Europarat
    
  FAKTEN UND ZAHLEN
    
  
    
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          | Politik betrifft uns | 
         
        
          |  Eurokrise oder Krise der EU? | 
         
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    40 Mitgliedstaaten: 
    
    Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien-Herzegowina, 
    Bulgarien, Dänemark,
    Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Großbritannien, 
    Irland, Island, 
    Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mazedonien, 
    Moldau, Niederlande,
    Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, San Marino, 
    Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro,
    Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Zypern
    
    
    Entstehung und Zusammensetzung
  Der Europarat wurde 1949 gegründet und ist eine zwischenstaatliche politische 
    Organisation:
  
  
    
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          - er umfaßt 40 pluralistische Demokratien und damit deutlich 
            mehr als die Europäische Union mit derzeit 25 Staaten
 
          -  hat seinen ständigen Sitz im Europa-Palais in Straßburg 
            (Frankreich).
 
           
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  Ziele
    
    
  
     
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          - Schutz der Menschenrechte und der pluralistischen Demokratie ;
 
          -  Förderung des Bewußtseins für eine gemeinsame kulturelle 
            Identität der Europäer;
 
          - Suche nach Lösungen für die großen gesellschaftlichen 
            Probleme (Minderheiten, Fremdenhaß, Intoleranz, Umweltschutz, 
            Klonen von Menschen, AIDS, Drogen, organisiertes Verbrechen, usw.);
 
          - Festigung der demokratischen Stabilität Europas durch Hilfeleistung 
            bei politischen, gesetzgeberischen und verfassungsrechtlichen Reformen.
 
           
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  Arbeitsweise
    Die Arbeit des Europarats stützt sich auf drei Organe:
    
  
  
     
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          - das Ministerkomitee, in dem die Entscheidungen 
            getroffen werden ; es setzt sich aus 40 Außenministern oder 
            deren ständigen Vertretern in Straßburg zusammen.
 
          -  die Parlamentarische Versammlung, ein 
            beratendes Gremium, das aus 286 von den nationalen Parlamenten entsandten 
            Abgeordneten (und 286 Stellvertretern) sowie Delegationen von "Sondergästen" 
            aus mittel- und osteuropäischen Staaten besteht. Amtierende Präsidentin 
            ist Leni Fischer (Deutschland). 
 
          - den Kongress der Gemeinden und Regionen Europas: 
            er ist in zwei Kammern gegliedert, von denen eine die Gemeinden, die 
            andere die Regionen vertritt.
 
           
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