| Die 1777 vom Kongress in Philadelphia angenommenen„Articles 
                of Confederation“, die 1781 ratifiziert wurden, waren zum größten 
                Teil ein Abbild der ehemals kolonialen politischen Systeme. Es war ein Bund 
                souveränder Staaten geschaffen worde, der der Bundesebene jedoch erhebliche 
                und entscheidende Rechte abstritt. | 
             
            
              
                
                  
                    | Der Konföderationskongress durfte | 
                   
                 
                
                  
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                      - weder eigenständig Gesetze verabschieden
 
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                    Mit anderen Worten, 
                      der Bundesstaat war auf mehr oder weniger freiwillige Zuschüsse 
                      seitens der Einezelstaaten angewiesen. Für alle wichtigen 
                      Entscheidungen war eine Zweidrittelmehrheit im Kongress erforderlich; 
                      eine Änderung der Articles of Confederation bedurfte sogar 
                      der Einstimmigkeit im Kongress sowie der Zustimmung aller Regierungen 
                      der Einzelstaaten. An die Stelle der Gouverneure trat nun der 
                      Kontinentalkongress, der auch Konföderationskongress genannt 
                      wurde. Er bekam Aufgaben zugesprochen, die einst in den Zuständigkeistbereich 
                      der Gouverneure fielen. 
                       So durfte der Konföderationskongress z.B. 
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                      - über Krieg und Frieden bestimmen
 
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                      - den Postdienst der Union regeln
 
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                      - Kredite und Anleihen aufnehmen
 
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                      - den Oberbefehlshaber der Streitkräfte 
                        ernennen
 
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                      - die Unterhaltung von Heer und Flotte gewährleisten
 
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                      - Verträge mit auswärtigen Mächten 
                        schließen
 
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                      - Schiedsrichtertätigkeit der Streitigkeiten 
                        zwischen Staaten
 
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                 Das Staatsoberhaupt bildete der Präsident, der 
                  aus den Reihen der Delegierten für ein Jahr gewählt wurde. 
                  Seine Amtszeit wurde deshalb auf ein Jahr begrenzt, da man einen langjährigen 
                  Staatstyrann wie den des Königs gar nicht erst ermöglichen 
                  wollte. Dem Präsidenten waren die Exekutivbehörden wie z.B. 
                  das Außen- und Kriegsministerium sowie ein Komitee an seiner Seite 
                  unterstellt. 
                  Die Articles of Confederation waren bewußt so konzipiert worden, 
                  dass sie die Rechte der Einzelstaaten nicht beschnitten, doch barg diese 
                  schwache bundesstaatliche Gewalt auch ihre Schwächen, denn der 
                  Kontinentalkongress war ständig in Finanznot, da ihm die notwendige 
                  finanzielle Unterstützung durch die Einzelstaaten oftmals verwährt 
                  wurde. So hätte die bundesstaatliche Gewalt ihrer Aufgabe ein Krieg 
                  wie der Unabhängigkeitskrieg angesichts der nur freiwillig zu entrichtenden 
                  Kontributionen der Einzelstaaten nahezu undurchführbar gewesen. 
                   
                    Schaubild "Articles 
                      of Confederation" ->  
                | 
             
           
             
             
            
              
                  
                  U.S. History II | 
                  
                  U.S. History I | 
                  
                   
                  Landeskunde  
                    USA | 
               
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