Krankenversicherung im Studium - was ist wichtig?

Ein redaktioneller Beitrag des Gastautors Thomas M.

Die organisatorischen Belange rund um ein Studium sind meist komplexer und vielfältiger als die Studieninhalte selbst. Immatrikulation, Beglaubigungen von Sprachniveaus und Geburtsurkunden, Bafög-Anträge und Verdienstnachweise der Eltern, ...

Gründe für ein Studium und Finanzierungsmöglichkeiten
Quelle: unsplash.com

Die Flut an Anträgen und Papierkram will einfach kein Ende nehmen.

Zusätzlich stellen sich zum Erdkunde- oder BWL-Studium wichtige Fragen zur Krankenversicherung und dem damit verbundenen rechtlichen Status, denn alle Studierenden sind kranken-versicherungspflichtig. Doch selbst wessen gesetzliche Krankenversicherung auch im Auslandssemester gilt, tut gut daran, gewisse Risiken zusätzlich privat abzusichern.


Krankenversicherung Studenten unter 25 in Deutschland

Studierende unter 25, deren Eltern Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind automatisch über diese mitversichert. Auch minderjährige Kinder der Studierenden sind mitversichert. Dies ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass der oder die Studierende nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet; Wochenend- und Nachtarbeit nicht miteingeschlossen.

Das Einkommen darf höchstens 435 Euro, im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses 450 Euro, betragen. Ausnahme: In den Semesterferien darf für maximal 50 Tage Vollzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) gearbeitet werden.

Die Familienversicherung endet mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs. Wurde zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet, wird die entsprechende Zeit angerechnet und der Zeitraum der Familienversicherung verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.

Sind die Eltern des oder der Studierenden privat versichert, muss auch für das Studium eine Privatversicherung abgeschlossen werden. Hier gibt es bei jeder Kasse günstige Studenten-Tarife, welche jeweils unterschiedliche Zusatzleistungen beinhalten.


Krankenversicherung Studenten über 25 oder mit Nebeneinkommen

Ab 25 Jahren müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Krankenkassen bieten zu diesem Zweck vergünstigte Studenten-Tarife an, welche auch für schmale Budgets erschwinglich sind. Diese Möglichkeit besteht bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters.

Auch wenn das Nebeneinkommen eines Studenten die zulässige Höchstgrenze überschreitet, tritt die Pflicht ein, sich selbst bei einer Krankenkasse zu versichern und der Anspruch auf Familienversicherung erlischt.


Vergünstigte Krankenversicherung für Studenten

Die vergünstigte Krankenversicherung für Studierende (KVdS) setzt sich aus dem studentischen Krankenversicherungsbetrag in Höhe von 76,85 Euro sowie dem Zusatzbeitrag zusammen, welcher von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich ist. Er beträgt zwischen 2,23 Euro und 12,65 Euro pro Monat. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt für kinderlose Studierende über 23 Jahren 24,82 Euro, für alle anderen 22,94 Euro.

Wenn Du eine eigene Krankenversicherung abschließen musst, solltest Du vorher die Beiträge und Leistungender unterschiedlichen Krankenkassen vergleichen. Durch die erheblichen Differenzen besteht Einsparpotenzial. Zudem bieten einige Kassen für Gesundheitsbewusste interessante Zusatzleistungen, beispielsweise die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden, an.


Krankenversicherung für Studierende im Ausland

Ob man als Studierende(r) eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für das Studium im Ausland benötigt, hängt davon ab, ob es sich um ein Austauschsemester handelt oder man dauerhaft im Ausland studiert. In ersterem Fall verbleibt der Hauptwohnsitz in Deutschland, in letzterem wird er ins Studienland verlagert.

Handelt es sich nur um ein Auslandssemester ist entscheidend, ob es sich bei dem Studienland um ein Land handelt, welches ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland hat oder nicht. Studierende in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland müssen eine Privatversicherung abschließen.

In einem Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen hat, ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausreichend, um medizinische Leistungen im Studienland in Anspruch nehmen zu können.


Hinweis: Dies ist ein Artikel des Gastautors Thomas M. für Schule-studium.de



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