Die organisatorischen Belange rund  um ein Studium sind meist komplexer und vielfältiger als die Studieninhalte  selbst. Immatrikulation, Beglaubigungen von Sprachniveaus und Geburtsurkunden,  Bafög-Anträge und Verdienstnachweise der Eltern, ...  
      
        
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          | Quelle: unsplash.com | 
         
       
      Die Flut an Anträgen und  Papierkram will einfach kein Ende nehmen. 
   
        Zusätzlich stellen sich zum Erdkunde- oder BWL-Studium wichtige  Fragen zur Krankenversicherung und dem damit verbundenen rechtlichen Status,  denn alle Studierenden sind kranken-versicherungspflichtig. Doch selbst wessen  gesetzliche Krankenversicherung auch im Auslandssemester gilt, tut gut daran,  gewisse Risiken zusätzlich privat abzusichern. 
         
 
  Krankenversicherung Studenten unter 25 in Deutschland 
   
        Studierende unter 25, deren Eltern Mitglieder einer gesetzlichen  Krankenversicherung sind, sind automatisch über diese mitversichert. Auch  minderjährige Kinder der Studierenden sind mitversichert. Dies ist allerdings  an die Voraussetzung geknüpft, dass der oder die Studierende nicht mehr als 20  Stunden pro Woche arbeitet; Wochenend- und Nachtarbeit nicht miteingeschlossen. 
   
        Das Einkommen darf höchstens 435 Euro, im Rahmen eines geringfügigen  Beschäftigungsverhältnisses 450 Euro, betragen. Ausnahme: In den Semesterferien  darf für maximal 50 Tage Vollzeit (mehr als 20 Stunden pro Woche) gearbeitet  werden. 
   
        Die Familienversicherung endet mit der Vollendung des 24. Lebensjahrs. Wurde  zuvor Wehr- oder Zivildienst geleistet, wird die entsprechende Zeit angerechnet  und der Zeitraum der Familienversicherung verlängert sich um den entsprechenden  Zeitraum.  
   
        Sind die Eltern des oder der Studierenden privat versichert, muss auch für das  Studium eine Privatversicherung abgeschlossen werden. Hier gibt es bei jeder  Kasse günstige Studenten-Tarife, welche jeweils unterschiedliche  Zusatzleistungen beinhalten. 
         
 
  Krankenversicherung Studenten über 25 oder mit  Nebeneinkommen 
   
        Ab 25 Jahren müssen Studierende sich selbst krankenversichern. Krankenkassen  bieten zu diesem Zweck vergünstigte Studenten-Tarife an, welche auch für  schmale Budgets erschwinglich sind. Diese Möglichkeit besteht bis zum 30.  Lebensjahr oder bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters. 
   
        Auch wenn das Nebeneinkommen eines Studenten die zulässige Höchstgrenze  überschreitet, tritt die Pflicht ein, sich selbst bei einer Krankenkasse zu  versichern und der Anspruch auf Familienversicherung erlischt.  
         
 
  Vergünstigte Krankenversicherung für Studenten 
   
        Die vergünstigte Krankenversicherung für Studierende (KVdS) setzt sich aus dem studentischen Krankenversicherungsbetrag in Höhe von  76,85 Euro sowie dem Zusatzbeitrag zusammen, welcher von Krankenkasse zu  Krankenkasse unterschiedlich ist. Er beträgt zwischen 2,23 Euro und 12,65 Euro  pro Monat. Der Beitrag zur Pflegeversicherung beträgt für kinderlose  Studierende über 23 Jahren 24,82 Euro, für alle anderen 22,94 Euro. 
   
        Wenn Du eine eigene Krankenversicherung abschließen musst, solltest Du vorher  die Beiträge und Leistungender unterschiedlichen Krankenkassen vergleichen.  Durch die erheblichen Differenzen besteht Einsparpotenzial. Zudem bieten einige  Kassen für Gesundheitsbewusste interessante Zusatzleistungen, beispielsweise  die Übernahme alternativer Behandlungsmethoden, an. 
         
 
  Krankenversicherung für Studierende im Ausland 
   
        Ob man als Studierende(r) eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung für das  Studium im Ausland benötigt, hängt davon ab, ob es sich um ein  Austauschsemester handelt oder man dauerhaft im Ausland studiert. In ersterem  Fall verbleibt der Hauptwohnsitz in Deutschland, in letzterem wird er ins Studienland  verlagert.  
   
        Handelt es sich nur um ein Auslandssemester ist entscheidend, ob es sich bei  dem Studienland um ein Land handelt, welches ein Sozialversicherungsabkommen  mit Deutschland hat oder nicht. Studierende in einem Land ohne  Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland müssen eine Privatversicherung  abschließen. 
   
        In einem Land, das ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland geschlossen  hat, ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausreichend, um  medizinische Leistungen im Studienland in Anspruch nehmen zu können. 
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